Die Verhinderungspflege muss einmal im Jahr bei der Pflegekasse beantragt werden. Dafür ist der Antrag auf Verhinderungspflege auszufüllen. Wussten Sie das? Die Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern die Rechnungen aus den entsprechenden Jahren vorliegen. Die Leistung der Verhinderungspflege umfasst Finanzierung einer Ersatzpflegekraft oder die anteilige Kostenübernahme für die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Pflegeperson kann dabei für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen Kalenderjahr durch eine Ersatzpflegeperson ersetzt werden.